Im Rahmen der gewährleisteten Überbrückungshilfe III können deutsche Betriebe nun Digitalisierungsprojekte realisieren. Unternehmen erhalten dazu bis zu 20’000 €. Wir zeigen auf, wie Sie die Überbrückungshilfe nutzen, um Prozessoptimierung und Digitalisierung in Ihrem Betrieb kostenlos voranzutreiben.
Für Investitionen in Digitalisierung sind einmalig € 20’000 förderfähig. Das Budget kann für verschiedene Massnahmen genutzt werden (z.B. neue digitale Tools, Reservierungssystem, Onlineshop usw.). Davon profitieren Betriebe aus allen Branchen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag kann über über verschiedene Dritte gestellt werden (Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, Rechtsanwält*in, vereidigte Buchprüfer*in). Informieren Sie einen der oben genannten prüfenden Dritten, dass Sie die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen wollen. Die Antragsstellung erfolgt hier über die offizielle Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Überbrückungshilfe III kann bis zum 31. August 2021 beantragt werden.
Im Rahmen der Hilfestellung lohnt sich die Überlegung, welche Massnahmen und Tools Ihr Unternehmen langfristig effizient und erfolgreich machen – sowohl jetzt als auch nach der Wiedereröffnung. Wie Ihnen Prognolite beispielsweise dabei helfen kann:
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